- Erstellt: 14. Januar 2022
Es gilt weiterhin 2G+
Auswirkungen auf den Sport durch Inkrafttreten der 2. Änderungsverordnung der Vierten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab Samstag, den 15.01.2022
Auch dieses Mal gab es hierzu wieder eine Abstimmung aller Berliner Sportämter, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, dem Berliner Fußballverband und dem Landessportbund. Die Regelungen für die Sportausübung (Trainings- und Wettkampfbetrieb) wurden nicht geändert. Nach dem Wortlaut der neuen Verordnung hat eine Auffrischungsimpfung (das sogenannte „Boostern“) keine Auswirkungen auf die Testsituation im Sport – es bleibt also alles wie bisher.
- Erstellt: 13. Januar 2022
Schwimen am 15. Januar geht regulär weiter
Das Schwimmen geht am Samstag, dem 15. Januar 2021 wieder regulär weiter. Für die Kinder in der Schwimmausbildung gelten die zuletzt neu mitgeteilten Zeiten, Claudios Gruppen laufen wie immer.
- Erstellt: 06. Januar 2022
Schwimmen am Samstag, dem 8. Januar 2022 fällt aus
Wie befürchtet steigen die Infektionszahlen extrem rapide, auch haben wir im erheblichen Umfang Rückmeldungen über positive Testergebnisse von den Kindern aus den Schulen, als auch aus unserem Trainer-Team erhalten. Im Rahmen unserer Fürsorgepflicht warten wir nicht erst ab, bis es behördliche Massnahmen gibt, sondern lassen das Schwimmen am kommenden Samstag, dem 8. Januar 2022 zum Schutz der Kinder und Trainer komplett ausfallen.
Im weiteren Verlauf beobachten wir in der kommenden Woche die Sachlage und entscheiden dann, so nicht eine neue Infektionsschutzverordnung diese Entscheidung zuvor abnimmt.
Wir bitten um Euer Verständnis und halten Euch auf dem laufenden.
- Erstellt: 06. Januar 2022
Happy New Year 2022
Das neue Jahr hat nun bereits begonnen und wir hoffen, dass alle wohlbehalten reingerutscht sind. Für unseren Sport gilt vorerst weiterhin die 2G+ Regel und wir müssen in den kommenden Wochen beobachten, wie sich die Pandemielage weiter entwickelt und ob es zu Einschränkungen kommen wird. Nicht, dass wir nur mit Testungen und Impfungen zu tun haben, fallen uns nun auch noch Hallensperrungen ins Haus und wir warten schon ewig, dass die Gymnastikhalle der Friedrich-Ebert-Oberschule wieder einsatzfähig gemacht wird.
Unser Sportbetrieb läuft unter Einhaltung der behörlichen Vorgaben und unserer Hygienekonzepte weiter, leider mit folgenden Ausnahmen:
- Haltung und Bewegung am Montag: ruht, wegen Hallensperrung
- Zumba am Dienstag: ruht, wegen Hallensperrung und Cororna-Erkrankung unserer Trainerin
- Cardio-Fitness-Plus am Donnerstag: aktuell nur als Online-Kurs bis zu den Winterferien
Aerobic & Bauch-Beine-Po | |
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Trainerin: | Anna |
Zeit | donnerstags 20:00 - 21:30 Uhr |
Meeting-Id | 968 6684 3437 |
Teilnehmer-Id | 183560 |
ZOOM-Link |
- Erstellt: 24. Dezember 2021
Herzliche Weihnachtsgrüße
Wir wünschen Euch und Euren Familien ein friedliches und fröhliches Weihnachtsfest im Kreise Eurer Lieben und ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2022. Allen fleißigen Helfern, Trainer und Mitglieder danken wir besonders herzlich. Lasst uns gemeinsam mit Freude und Optimismus ins neue Jahr starten und darauf hoffen, dass wir unserem geliebten Sport und dem Vereinsleben möglichst bald ohne besondere Einschränkungen nachgehen können.
Bleibt gesund und vor allem: Bleibt uns auch im kommenden Jahr gewogen!
- Erstellt: 07. Dezember 2021
Es gilt 2G+ für die Ausübung des Sports
Der Senat von Berlin hat aktuell die zwölfte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese verschärften Regelungen gelten ab dem 8. Dezember 2021.
In gedeckten Sportanlagen gilt auch weiterhin die 2G-Regelung und die Pflicht eines zusätzlichen Tests. Dies gilt sowohl für den Trainings- als auch für den Wettkampfbetrieb. Die Regelungen gelten für alle Anwesenden, also auch für Übungsleitende, Betreuende, Sporttreibende oder Zuschauende gleichermaßen.
Konkret bedeutet dies, dass ausschließlich nur noch Personen die Hallen oder den Fitnessbereich zum Spielen bzw. Trainieren betreten dürfen, welche die 2G+ Regeln erfüllen, und das mit den entsprechenden Zertifikaten nachweisen können.
Personen, die unter die 2G+ Regelung fallen, müssen
- nachweislich vollständig gegen COVID-19 geimpft sein (seit der letzten notwendigen Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen) oder,
- nachweislich von einer COVID-19-Erkrankung genesen sein (mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate nach einem positiven PCR-Testergebnis) und
- einen negativen Testnachweis nicht älter als 24 Stunden vorweisen.
Ungeimpfte dürfen aktuell nicht am Sportbetrieb teilnehmen.
Alle Personen unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, benötigen keinen zusätzlichen Test, die Vorlage des Schülerausweises ist hier als Nachweis ausreichend.
Kinder bis 6 Jahre sind von jeglicher Nachweispflicht ausgenommen.
Ferner weisen wir darauf hin, dass beim Betreten und Verlassen der Trainingsstätten ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Während der sportlichen Betätigung kann dieser abgenommen werden, achtet aber weiterhin auf das Einhalten der Abstände untereinander.
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